Schließungsrisiko Lärmklagen

Freibad und Wohnbebauung passen  nicht zusammen – die geplante Zweckentfremdung eines Freibadgeländes wäre deutschlandweit einmalig. Konflikte sind vorprogrammiert: Lärmklagen künftiger Anwohner können zur Schließung führen.

Spielen und Lärmen, lautes Wippen auf dem Sprungbrett, Gymnastik und Tanz mit Musik, Lautsprecherdurchsagen – alles das macht den Freibadbetrieb aus. Das passt dauerhaft sicher nicht zu den Ruhebedürfnissen vieler Mieter.

Für ein Schwimmbad gilt das Bundesimmissionsschutzgesetz. Dies gibt ganz konkrete Lärmrichtwerte vor. Wenn diese überschritten werden, können Anwohner klagen. Und wenn auch nur ein einziger auf dem Klageweg eine Überschreitung der Lärmschutzgrenzwerte nachweist, drohen Einschränkungen des Freibadbetriebes bis hin zum Verbot.

Das Rechtsamt der Stadt Bonn hat ein Gutachten [1] zu unserem Bürgerbegehren erstellt und darin unsere Begründung, welche verschiedene Probleme anspricht, für zutreffend erklärt. Darin schreibt das Amt auch ausdrücklich, dass ein Szenario von lärmbedingten Mieterklagen nicht ausgeschlossen werden kann.

Uns konnte auch noch niemand erklären, warum man für einen Streetballplatz in Bonn-Buschdorf (https://ga.de/bonn/stadt-bonn/stadt-laesst-streetballplatz-einmauern_aid-43002655) eine Lärmschutzmauer benötigt, aber warum ein riesiger Wohnkomplex am Beckenrand eines Schwimmbades  mit bis zu 4000 Besuchern am Tag, mit Lautsprecherdurchsagen, ohne Lärmschutz funktionieren soll.

Im Ergebnis stellt die geplante Wohnbebauung also ein erhebliches Risiko für den Fortbestand des Melbbades dar.

[1] https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=7804&refresh=false