Freibäder sind kein Bauland!

Die Nutzerinteressen von Mietern und Freibadbesuchern sind von Natur aus äußerst unterschiedlich. Deswegen haben Bauvorhaben in Freibädern hohe Anforderungen an Lärmschutz und Lüftung. Investitions- und Betriebskosten werden auf die Miete umgelegt und führen zu entsprechender Verteuerung.

Im Falle des Melbbades gilt das in besonderem Maße!

Dieses „Baugrundstück“ hat eine Hanglage, die von der  Strassenseite des Gebäudes bis auf Freibadniveau bis zu 3 Etagen ausmacht. Zur Sicherung der Baugrube sind aufwendige Maßnahmen zur Hangabstützung erforderlich.

Teure Pfahlgründung

Zusätzlich hat sich der Baugrund als nicht ausreichend tragfähig erwiesen. Infolgedessen bedarf es einer teuren Pfahlgründung des Neubaus. Das millionenschwere Residualkostenrisiko (s. „Bauskandale“) könnte eine weitere, gravierende Verteuerung der Mieten mit sich bringen.

Große Schäden an Becken zu erwarten

Beim Melbbad droht wegen der erheblichen Erschütterungen durch umfangreiche Tiefbauarbeiten bis an den Beckenrand ein Absacken und Riss der über 60 Jahre alten Betonkonstruktion der Becken. Enorme zusätzliche Kosten drohen.

Für preiswerten, sozialen Wohnungsbau ist das Bauvorhaben im Melbbad deshalb ungeeignet.

Dies gilt auch aufgrund des fehlenden Platzes für einen Kinderspielplatz, den die Wohnungsbaurichtlinien zu Recht fordern.