Unsere Antwort auf die öffentliche Stellungnahme der Grünen

Sehr geehrte Frau Fraktionsvorsitzende Poppe-Reiners,
sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender Lohmeyer,
sehr geehrte Frau Dörner,
sehr geehrter Herr Krupp,
sehr geehrte Fraktion der Grünen,

vielen Dank für Ihre Antwort. Anbei sende ich Ihnen meine Antwort auf Ihre allgemeine Stellungnahme, da für mich und die Mitglieder der Rettet-das-Melbbad-Initiative noch viele Fragen offen und ungeklärt geblieben sind. Ich habe die Antworten und Fragen auf die Argumente in Ihrer Stellungnahme jeweils direkt zwischen den Zeilen Ihres Textes eingefügt, da uns dieses Vorgehen am einfachsten und transparentesten erscheint. Wenn Sie möchten, können Sie uns auch sehr gerne in dieser Art und Weise antworten.

Wir sind bestrebt Bonner*innen und Melbadfreund*innen transparent und verständlich auf unserer Homepage zu informieren . Wir werden deshalb unseren ersten Austausch von Argumenten ab jetzt und sehr gerne auch im Folgenden auf unserer Homepage veröffentlichen.

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre dezidierte Antwort und die uns dadurch entgegengebrachte Wertschätzung.

Öffentliche Antwort der Bonner Fraktion “Die Grünen”

RdM: und unsere Antwort dazu von RdM (Rettet das Melbbad)

Die GRÜNEN: Sehr geehrter Herr Dr. Schröder,vielen Dank für Ihre Mail.
Die Idee einer Randbebauung wurde schon seit geraumer Zeit in den Bonner Ratsgremien
diskutiert. Bereits im Dezember 2001 wurde die Verwaltung der Stadt Bonn per einstimmigem Beschluss gebeten zu prüfen, ob und inwieweit bauliche Veränderungen und Erweiterungen
bauordnungsrechtlich möglich sind . 


RdM: Seit damals wurde leider auch mehrfach angedacht, das Melbbad zu schließen – dies wurde jeweils von großen Protesten aus der Bevölkerung begleitet.

Die GRÜNEN: Diese Prüfung ergab dass gegen eine Aufstockung des vorhandenen Gebäudes oder einen Neubau an derselben Stelle keine städtebaulichen Bedenken bestehen.


RdM: Die Ansicht, dass hier wie geplant nach §34 BauGB gebaut werden kann, ist sehr umstritten. Auch der ehemalige Bonner Stadtplaner Dr. Sadek el Banna hält es an dieser Stelle nicht für rechtmäßig nach §34 BauGB zu bauen.
Juristisch gesprochen: Die Bebauung westlich der Trierer Straße wird durch diese Straße und die Hanglage des Vorhabengrundstücks von dem Vorhabengrundstück getrennt. Das Vorhabengrundstück liegt auf dem Gelände des Freibades am Rande des Naturschutzgebietes, das den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (den “Innenbereich” nach BauGB) nicht prägen kann. Zudem geht das Freibadgelände im südlichen Bereich in großzügige Grünflächen und Waldflächen über. Dies spricht für eine Außenbereichslage nach § 35 BauGB und gegen die Anwendbarkeit von § 34 BauGB. Nach § 35 BauGB ist das Vorhaben unzulässig.
Selbst wenn man nach §34 die Möglichkeit der Bebauung bewerten würde, müsste man doch festhalten, dass sich der geplante Wohnkomplex schon objektiv nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt – dies ist erst recht der Fall, wenn man bei einem Bau in einem Freibad die Ansicht vom Bad aus als maßgebend ansieht. Stimmen Sie uns zu, dass der geplante Wohnkomplex als im Tal liegendes Gebäude und Teil des Freibads zu sehen ist? Würden Sie es für richtig halten, bei einem Bau in einem Schwimmbad nur die Straßenseite als maßgebend anzusehen?
Selbst die Verwaltung sah 2002 übrigens nur eine Bebauung für möglich an, die nicht 2 Stockwerke höher als das Straßenniveau ist (maximal 5-6 Stockwerke von Badseite aus und nicht wie jetzt 8 Stockwerke, wenn man die Attika als Stockwerk mit berücksichtigt). Damals wurde zudem auch kein Baukörper der Länge von 110 m betrachtet.

Die GRÜNEN: 20 Jahre später – in denen die Wohnungsnot in Bonn sich enorm verstärkt und das Angebot an preiswertem Wohnraum erheblich geschrumpft ist, hat nun die Bonner Vebowag Pläne für einen Neubau vorgelegt, in dem für Pflegekräfte der Universität in Reichweite der Unikliniken günstiger Wohnraum geschaffen werden soll.


RdM: Im Rahmenplan Bundesviertel sollen unserer Information nach Büroräume für 16.000 neue Arbeitsplätze entstehen – gleichzeitig soll dort Wohnraum für nur 7.000 Personen geschaffen werden. Hier wäre eine andere Aufteilung möglich und sinnvoll, um einer  Wohnungsnot zu begegnen. Außerdem wurden im vergangenen Jahr 1.328 Wohnungen in Bonn  fertig gestellt (https://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/deutlich-mehr-neue-wohnungen-im-rhein-sieg-kreis_aid-51331727). Das ehemalige Gästehaus der Universität soll zur Zeit an einen privaten Investor verkauft werden. Die Uniklinik, für deren Beschäftigte Platz gesucht wird, gibt die Gebäude der Kinderklinik voraussichtlich ab. Wie kann dies sein, wenn derart dringend bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden soll? Können Sie uns dies näher erklären?
Im Freibad 83 Wohnungen entstehen zu lassen, wird diese teilweise selbst geschaffene Not bei weitem nicht lösen. Im Vergleich dazu sind auch die mehr als 80.000 Besuche des Melbbads jedes Jahr zu sehen, bei denen sehr viele Bonner Erholung in der grünen Natur erleben können und einen innerstädtischen sozialen Begegnungsraum vorfinden. Warum lässt sich für diese 83 Wohnungen für Pflegekräfte ihrer Meinung nach kein alternativer Standort finden, um das Freibad für alle Bonner attraktiv zu erhalten?

Die GRÜNEN: Die Vebowag hat, nachdem  die erste Planung auf einigen Widerstand gestoßen ist, diese noch einmal positiv überarbeitet. In der jetzigen Planung wurde der Baukörper zur Trierer Straße hin gedreht und die Geschossfläche reduziert, wodurch der Schattenwurf auf die Beckenflächen auf ein Minimum gemindert und die Abstandsflächen zu den Becken erweitert wird. Statt 5.400 qm Geschossfläche sind nun nur etwa 4.600 qm vorgesehen.

RdM: Diese Zahlen sind unserer Einschätzung nach irreführend. Der neue Bauplan beinhaltet im Gegensatz zum alten eine höhere hochgezogene Hauswand – quasi ein nach oben hin offenes Geschoss, eine sogenannte Attika. Hinter der Wand wird Technik untergebracht. Wir vermuten, dass diese nicht zur Geschossflächenzahl beiträgt, dafür aber trotzdem fast die Höhe einer vollen Etage einnimmt. Wir stellen außerdem fest, dass das neue Gebäude in seiner maximalen Höhe von 21 m fast exakt der maximalen Höhe nach den alten Bauplänen entspricht und somit nicht niedriger geworden ist. Uns würde ein Vergleich der reinen Wohnfläche nach alten und neuen Plänen interessieren. Haben Sie dazu Informationen?
Auch der Schattenwurf wurde bei weitem nicht auf ein Minimum reduziert – das Gebäude führt weiterhin zeitweise zu einer Vollverschattung des Beckens. Die aktuell noch am potentiellen Ort der Bebauung stehenden Bäume, mit denen im Gutachten verglichen wird, sind nicht massiv und lassen immer noch stellenweise Sonne durch – zudem wäre es nach Jahrzehnten des Wachstums der Bäume möglich, durch einen Baumpflegeschnitt für eine weitere Verbesserung zu sorgen. Wir hoffen, dass durch den Einsatz von Solarthermie, wie sie in 4 anderen Bonner Freibädern bereits existiert, zukünftig eine Verlängerung der Badesaison erreicht werden kann, was das Beschattungsproblem noch weitaus relevanter machen würde. Gerade an durchschnittlich warmen Sommertagen ist möglichst viel Sonne wichtig, um genug Besucher anzuziehen und das Bad somit rentabel betreiben zu können.

Die GRÜNEN:  Auch die Klimaschutzgutachter haben keine Einwände gegen die Bebauung,


RdM: Wir haben von der Klimaleitstelle Bonn eine ganz andere Aussage bekommen. Das vom Bauherrn beauftragte Gutachten wird nicht akzeptiert und ein neues ist zur Zeit in Arbeit. Wir hoffen, dass insbesondere die Partei Die Grünen an dieser Frage dran bleiben und sind verwundert, wie Sie zu Ihrer Aussage kommen. Wären Sie so nett, dies näher zu erläutern?

Die Grünen: ein 4 Meter langes Vordach als Schallschutz ist ebenfalls hinzugekommen. Leider hat sich dadurch auch die Anzahl der geförderten Wohneinheiten
vermindert.


RdM: Das Vordach führt dazu, dass man im Bereich des Restaurants und Kiosks aus Lärmschutzgründen komplett unter einem Dach sitzen müsste. Das Gebäude käme mit dem Dach außerdem näher an das Becken heran als dies nach alten Plänen der Fall gewesen wäre. Wir halten dieses Dach aus Schwimmbadsicht nur für nachteilig. Leider entstehen so aus Lärmschutzgründen, die man vorher wohl gar nicht betrachtet hatte, weitere Nachteile für das Melbbad.
Die Vebowag deutet schon an, dass die Anzahl der geförderten Wohneinheiten noch verändert werden kann. Wir fragen uns, ob hier Äpfel mit Birnen verglichen werden, und ob bei den zuvor 98 Wohneinheiten und den jetzt 83 Wohneinheiten der gleiche Anteil an 1, 2 und 3-Zimmer Wohnungen vorliegt. Habe Sie dazu mehr Informationen?

Die GRÜNEN: Die GRÜNE Ratsfraktion hat sich nach langer und produktiver Diskussion in der alle Belange (Soziales, Klimaschutz und Sportaspekte) mit großer Mehrheit für die neue Planung ausgesprochen. Wir hoffen, dass mit der Umsetzung zeitnah begonnen werden kann. Die Existenz des Melbbades stand nie zur Disposition.Mit freundlichen Grüßen
i.A. Maximilian Krupp


RdM: Wie Sie aus unserem Fragenkatalog an den Oberbürgermeister zu den Themen Lärmimmission und Verschattung, den wir Ihnen mitgeschickt hatten, entnehmen können, sehen wir die Existenz des Melbbades leider sehr wohl als gefährdet an. Unserer Einschätzung nach würde das Melbbad aus Lärmimmisionsgesichtspunkten schon direkt nach dem Bau nicht mehr rechtmäßig in der bisherigen Form betrieben werden können. Leider haben Sie hierzu bisher keine Stellung genommen. Können Sie dies bitte nachholen?

Es gibt zu dem Bauprojekt noch viele andere ungeklärte Fragen. Wir hoffen, dass wir bei der GRÜNEN Ratsfraktion eine erneute produktive Diskussion anregen können und hoffen weiterhin, dass Sie bereit sind, Ihre Meinung auf Basis von neuen Erkenntnissen, die im Laufe der nächsten Wochen und Monate noch gewonnen werden können und müssen, potentiell in Frage zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen für Ihre Gesundheit

Dr. Kai Schröder
i.V. Initiative Rettet-das-Melbbad