Unsere Anfrage an den Oberbürgermeister zu den zu erwartenden Kosten

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

als Bonner Bürgerin mache ich mir Sorgen, dass sich der geplante Wohnkomplex am Melbbad, der auch Technik, Sanitäranlagen und Umkleiden für das Freibad enthalten soll, bezüglich der entstehenden und möglichen zusätzlichen Kosten zu einem weiteren defizitären Bauprojekt für die Stadt Bonn entwickeln wird, und das Melbbad von dieser Entwicklung nicht profitieren wird.
Derzeit sind 1,5 Millionen Euro für das Melbbad im Haushalt eingeplant, ein alternatives Sanierungskonzept ohne Wohnbebauung wurde bisher nicht vorgestellt. Daher bitte ich Sie im Namen der Initiative Rettet-das-Melbbad um die Beachtung und Beantwortung des folgenden Fragenkatalogs. Wie auch beim vorherigen Fragenkatalog zum Lärmproblem möchten wir die Stellungnahmen der Stadt Bonn zu unseren Fragen veröffentlichen, um größtmögliche Transparenz für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Leider haben wir bisher keine Antworten auf die Fragen zum Immissionsgutachten erhalten. Wir bitten daher erneut um Beachtung und Beantwortung des Fragenkatalogs. Der Fragenkatalog ist unterhalb der E-Mail. Das aus unserer Sicht äußerst problematische Gutachten darf die Zukunft des Melbbades nicht gefährden. Schließlich bekennt sich die Stadt Bonn in ihrem Bäderkonzept zu allen Freibädern.

Im Namen der Initiative mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen für Ihre Gesundheit

Susanne Unger-Kügler

www.rettet-das-melbbad.de

Fragenkatalog Kosten

  1. Wird ein zukünftiger Badebetrieb in mindestens heutigem Umfang garantiert – sowohl grundsätzlich als auch insbesondere im Hinblick auf Lärm zu bestimmten Uhrzeiten und der Möglichkeit von Sportangeboten wie Zumba mit elektro-akkustisch abgespielter Musik? Um auf Kosten der Allgemeinheit – den Naherholungswert und die soziale Funktion, Umwelt und Klima, sowie das finanzielle Risiko einer Fehlinvestition betreffend – eine Badschließung auszuschließen: Wird im Vertrag mit der Vebowag zu Lasten der Vebowag festgelegt, dass der Badbetrieb Vorrang hat vor der Nutzung des Wohngebäudes, wenn es doch zu einer Mieterklage – die juristisch nicht ausgeschlossen werden kann – wegen des Schwimmbadlärms kommt und die Mietpartei Recht bekommt?
  1. Wie hoch wird der Grundstückskaufpreis sein?
  2. Welche zusätzlichen Kosten würden der Stadt Bonn entstehen, wenn der geplante Grundstücksverkauf an die Vebowag ohne Wettbewerbs- bzw. Qualifizierungsverfahren erfolgen sollte und dieses Vorgehen als Verstoß gegen nationales und europäisches Vergaberecht eingestuft würde?
  3. Wer bezahlt die Entkernung und den Abriss des bestehenden Gebäudes sowie die Verlegung der neuen Versorgungsleitungen?
    Wenn es sich wenigstens in Teilen um Residualkosten handelt, erbitten wir eine Auflistung aller diesbezüglichen Kosten.
  4. Werden die Kosten, die durch die Besonderheit des Baugrundes entstehen, – wie z.B. Untersuchung der Altlasten, Entfernung und Deponierung der Altlasten, Pfahlgründung des Gebäudes etc. – von der Vebowag getragen oder als Residualkosten vom Grundstückskaufpreis abgezogen?
    Wenn es sich wenigstens in Teilen um Residualkosten handelt, erbitten wir eine Auflistung aller diesbezüglichen Kosten.
  5. Werden die möglichen Schäden durch die Pfahlgründung oder andere bauliche Maßnahmen an
    a) Schwimmbecken und zugehörigen Anlagen wie Außenduschen, Bodenbeläge etc.
    b) Nachbarhäusern inklusive Kosten für unabhängige Gutachten vor Baubeginn
    c) Schäden an der Trierer Str.
    von der Vebowag getragen oder als Residualkosten vom Grundstückskaufpreis abgezogen?
    Wenn es sich wenigstens in Teilen um Residualkosten handelt, erbitten wir eine Auflistung aller diesbezüglichen Kosten.
  6. Beim Bau des Schwallbeckens ergaben sich deutlich erhöhte unerwartete Ingenieurskosten für Bau und Einsatz zusätzlicher Technik um der Gefahr von Hangrutschungen und Bodenabsenkung zu begegnen. Sind solche Kosten schon eingeplant? Werden diese als
    Residualkosten vom Grundstückskaufpreis abgezogen?
    Wenn es sich wenigstens in Teilen um Residualkosten handelt, erbitten wir eine Auflistung aller diesbezüglichen Kosten.
  7. Werden die nötigen Umbauten im Außenbereich des Melbbades wie z.B. Abriss und Neubau des Kassenhäuschens, Umbau von Parkplatz und Fahrradständeranlage, etc. von der Vebowag getragen oder als Residualkosten vom Grundstückskaufpreis abgezogen?
    Wenn es sich wenigstens in Teilen um Residualkosten handelt, erbitten wir eine Auflistung aller diesbezüglichen Kosten.
  8. Ist der Zufahrtsweg zum Bad in einem Zustand, im Hinblick auf Breite und Qualität des Asphalts, so dass er die zusätzlichen Fahrten zur Tiefgarage ermöglichen kann? Wer trägt die Kosten für einen Ausbau und wie hoch werden diese geschätzt? Wer wird der Eigentümer der Zufahrt sein? Sind Nutzungsrechte zu bezahlen?
  1. Auch wenn seit vorigem Jahr keine Parkgebühr mehr erhoben wurde: Wie hoch wäre der Verlust von Einnahmen aus Parkgebühren im Vergleich zu den Vorjahren bei einem Wegfall von einem Viertel der Parkplätze, wie es im Lärmimmisionsgutachten angenommen wird?
  2. Werden die Baukosten des Wohnungsgebäudes, die durch den Schwimmbadbetrieb bedingt sind – wie z.B. Spezialverglasung zur Badseite, 4m breites Vordach zur Badseite, Lüftungsanlage für die Wohnungen inklusive hierfür notwendige Gebäudeteile etc. – von der
    Vebowag getragen oder als Residualkosten vom Grundstückskaufpreis abgezogen?
    Wenn es sich wenigstens in Teilen um Residualkosten handelt, erbitten wir eine Auflistung aller diesbezüglichen Kosten.
  3. Wird die Stadt Bonn den zum Schwimmbadbetrieb benötigten Anteil am Gebäude kaufen, leasen oder mieten? Und wie werden die Kosten hierfür jeweils ermittelt?
  4. Wer übernimmt Planung und Ausbau der Umkleiden, Sanitäranlagen und Badtechnik und wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten?
    (Die derzeitige Technik ist erst zehn Jahre alt)
  5. Sollte es zur Errichtung einer gemeinsamen Heizungsanlage für Wohnungen und Schwimmbadbetrieb kommen, wie werden die anteiligen Kosten für Anschaffung und Betrieb ermittelt? Soll es eine Solarthermie geben wie in 4 anderen Bonner Freibädern?
  6. Wird die Stadt Bonn den für die Gastronomie benötigten Anteil am Gebäude kaufen, leasen oder mieten? Und wie werden die Kosten hierfür jeweils ermittelt?
  7. Wer übernimmt Planung und Ausbau der Gastronomie und wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten?
  8. a) Gibt es Pläne zu einer neuen Begrünung?
    b) Wird vorhandener Baumbestand während der Bauarbeiten gesichert und geschützt?
    Wer würde die Kosten für diese Maßnahmen tragen und wie hoch werden diese geschätzt?
    Wenn es sich wenigstens in Teilen um Residualkosten handelt, erbitten wir eine Auflistung aller diesbezüglichen Kosten.
  9. Werden die Residualkosten gedeckelt sein?
  10. Die Teilnehmer*innen des Kreativworkshops der Stadt Bonn kürten in „geheimer“ Abstimmung die Bewahrung des Melbbades in seiner jetzigen Form und einen Ausbau zum Kultbad im Stil der endsechziger/anfangsiebziger Jahre als einen der fünf beliebtesten Vorschläge. Der Vorschlag beinhaltete unter anderem die Nutzung der sanierten Dachterrassen als Sonnenterrassen mit Sonnenschirmen und als ein Retro-Lounge-Café; sowohl ein unvergleichlicher Blick ins Melbbad und Melbtal als auch ein Wohlfühlambiente im sanierten Originalflair der Endsechziger/Anfangsiebziger könnten ein Alleinstellungsmerkmal und weiterer Publikumsmagnet fürs Melbbad werden. Da waren sich viele Teilnehmerinnen des Kreativworkshops einig, wie sich in der Abstimmung zeigte.
  11. Gibt es eine Kostenschätzung zur Sanierung der bestehenden Anlage?